Folgende Dienstleistungen übernehmen wir gerne für Sie:
Sämtliche Leistungen im Rahmen des §6 (4) Steuerberatungsgesetzes.
- Sortieren und
Ordnen Ihrer Belege
- Buchen der
Banken
- Buchen der
Kassen
- Buchen der
Sachkonten (Kostenstellengerecht)
- Anlagebuchhaltung
- Debitoren- und
Kreditoren-Buchhaltung
- Erstellen der
laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Mahnwesen und
Inkasso
- Zahlungsverkehr
- Nachbuchen
abgelaufener Kalenderjahre
- Auswertungen
(BWA, SuSa, Journal, Kontenausdrucke)
- auf besonderen
Wunsch:
- Kontenblätter
unterjährig
- Kennzahlen
(tabellarisch/grafisch)
- BWA rating
- Kostenstellenauswertung
- Weitere kfm.
Dienstleistungen auf Anfrage
- Zu- bzw.
Vorarbeiten für Ihren Steuerberater
- Die Verbuchung
laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung wird in folgendem Rahmen
übernommen:
- Verbuchung
laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung bei mir im Büro
- Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung vor Ort in Ihrem Unternehmen
Wir übernehmen auch gerne einmalige Buchhaltungsaufträge für das Verbuchen von laufenden Geschäftsvorfällen der Finanzbuchhaltung
Die unkomplizierte und vertrauensvolle Zuarbeit sichert Ihnen maximale Kosten- und Zeitvorteile. Wir stellen laufend alle notwendigen Daten, wie z.B. monatliche Saldenlisten, Ergebnisrechnungen und Offene Posten bereit und buchen wiederum alle von Ihrem Steuerberater ermittelten kalkulatorischen Kosten und Abschreibungen. So erhält Ihr Steuerberater am Jahresende eine abgestimmte Buchhaltung, aus der er die Bilanz oder Überschussrechnung erstellen kann. Diese Daten fließen dann wieder bei uns in die laufende Buchhaltung ein.
Es werden keine Rechts- und Steuerberatungen angeboten. Die Jahresabschlüsse und Beratungen in Steuerahngelegenheiten übernimmt weiterhin Ihr Steuerberater. Bei Bedarf werden diese auch von einem von uns empfohlenen Steuerberater durchgeführt. Sollte eine Rechts- oder Steuerberatung erforderlich oder gewünscht sein, geben wir diese Anfragen gerne an Steuerberater und Rechtsanwälte weiter.